Vergleich der Rürup-Renten

Mehr als 10 Millionen Rentenversicherungspflichtige haben mittlerweile einen Riester-Renten-Vertrag abgeschlossen. Aber wie es um diejenigen bestellt, die die Voraussetzungen für eine Riester-Rente nicht erfüllen, wie zum Beispiel Selbstständige und Freiberufler? Sie „rüruppen“.
Seit 2005 besteht auch für Sie die Möglichkeit, eine staatlich subventionierte Altersvorsorge abzuschließen, die Rürup-Rente. Da die garantierte Rente je nach Anbieter um bis zu 100 Euro monatlich variieren kann, bietet Ihnen Tarife.net, neben Hintergrundinformationen zur Rürup-Rente, einen Vergleich der Rürup-Anbieter und ihrer Tarife.


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Rüruprente

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Die Rürup-Rente oder auch Basisrente genannt, geht auf den „Wirtschaftsweisen“ Hans-Adalbert Rürup zurück. Diese Rente beruht auf einem klassischen Rentenversicherungsvertrag und entspricht in ihren Leistungskriterien und ihrer steuerlichen Behandlung der gesetzlichen Rente. Sie ist nicht umlage- sondern kapitalgedeckt. Dass heißt, hier darf im Gegensatz zur klassischen privaten Rentenversicherung der angesparte Betrag nicht in einer Summe ausgezahlt werden. Die Rürup-Rente wird lebenslang als Rente ausgezahlt. Lediglich eine Teilauszahlung von maximal 30%, wie bei der Riester-Rente, ist möglich.

Um sicherzustellen, dass die Rente auch für die Altersvorsorge eingesetzt wird, sind vom Gesetzgeber einige Maßgaben an die Nutzung der steuerlichen Begünstigungen geknüpft worden:

  • Die monatliche Rente darf frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahrs ausgezahlt werden.
  • Die Rentenanwartschaften dürfen weder übertragbar, beleihbar, veräußerbar, vererblich noch kapitalisierbar sein.
  • Das angesparte Kapital darf nicht in einem Betrag auszahlbar sein, sondern in einer monatlichen, lebenslangen Rente.
  • Eine Hinterbliebenenabsicherung für Ehegatten und Kinder ist möglich.
  • Der Vertrag kann eine ergänzende Absicherung für den Fall des Eintritts einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit beinhalten.

Die staatliche Förderung der Rürup-Rente erfolgt über die steuerliche Absetzbarkeit als Sonderausgabe. Für 2005, dem Jahr der Einführung, sind 60% der Beiträge zur Rürup-Rente als Sonderausgabe ansetzbar. Dieser Prozentsatz steigt bist zum Jahr 2025 um jährlich 2% auf 100% an.

Beispiel: Ein Selbstständiger investiert jeden Monat 400€ in eine Rürüp-Rente, dies entspricht den Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil eines Angestellten mit einem Bruttogehalt von rund 2.100€.

JahrGesamtbetragsteuerlich ansetzbar in Prozentsteuerlich ansetzbar in EUR
2008480066%3168
2009480068%3264
2010480070%3360
............
20254800100%4800

Da die Rürup-Rente steuerlich der gesetzlichen Rente gleichgestellt ist, wird sie in ihrer Auszahlungsphase ebenfalls steuerpflichtig. Dass heißt, Renten die bis 2005 erstmals ausgezahlt wurden, sind während ihrer Bezugsdauer zu 50% versteuert und Renten, die erstmalig 2040 ausgezahlt werden unterliegen zu 100% der Steuer.

Steuerjahr200520062007200820092010...202020212022...2040
Absetzb. Anteil50%52%54%56%58%60%...80%81%82%...100%

Die Rürup-Rente wird als konventionelle Rentenversicherung, als fondsgebundene Rentenversicherung, als Britische Versicherungen (z.B. Canada Life, Standard Life, Clerical Medical) und neuerdings in der Ansparphase auch als Fondssparplan. Da die Rürup-Rente auf Grund der gesetzlichen Reglungen vor Rentenbeginn nicht aufgelöst werden kann, kann sie, sollte ein Notfall auftreten, auch nicht bei der AGL-II- bzw. Harz IV-Berechnung herangezogen werden. Zum Schutz der Altersvorsorge wurde außerdem festgelegt, dass die Rürup-Rente, ebenfalls vor Rentenbeginn, nicht pfändbar ist. Nach Rentenbeginn ist sie natürlich wie jeder Geldeingang über der Freigrenze gepfändet werden kann.

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