Mehr als 10 Millionen Rentenversicherungspflichtige haben mittlerweile einen Riester-Renten-Vertrag abgeschlossen. Aber wie es um diejenigen bestellt, die die Voraussetzungen für eine Riester-Rente nicht erfüllen, wie zum Beispiel Selbstständige und Freiberufler? Sie „rüruppen“. Seit 2005 besteht auch für Sie die Möglichkeit, eine staatlich subventionierte Altersvorsorge abzuschließen, die Rürup-Rente. Da die garantierte Rente je nach Anbieter um bis zu 100 Euro monatlich variieren kann, bietet Ihnen Tarife.net, neben Hintergrundinformationen zur Rürup-Rente, einen Vergleich der Rürup-Anbieter und ihrer Tarife.
Sponsored listing
![]() |
|
Die Rürup-Rente oder auch Basisrente genannt, geht auf den „Wirtschaftsweisen“ Hans-Adalbert Rürup zurück. Diese Rente beruht auf einem klassischen Rentenversicherungsvertrag und entspricht in ihren Leistungskriterien und ihrer steuerlichen Behandlung der gesetzlichen Rente. Sie ist nicht umlage- sondern kapitalgedeckt. Dass heißt, hier darf im Gegensatz zur klassischen privaten Rentenversicherung der angesparte Betrag nicht in einer Summe ausgezahlt werden. Die Rürup-Rente wird lebenslang als Rente ausgezahlt. Lediglich eine Teilauszahlung von maximal 30%, wie bei der Riester-Rente, ist möglich.
Um sicherzustellen, dass die Rente auch für die Altersvorsorge eingesetzt wird, sind vom Gesetzgeber einige Maßgaben an die Nutzung der steuerlichen Begünstigungen geknüpft worden:
- Die monatliche Rente darf frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahrs ausgezahlt werden.
- Die Rentenanwartschaften dürfen weder übertragbar, beleihbar, veräußerbar, vererblich noch kapitalisierbar sein.
- Das angesparte Kapital darf nicht in einem Betrag auszahlbar sein, sondern in einer monatlichen, lebenslangen Rente.
- Eine Hinterbliebenenabsicherung für Ehegatten und Kinder ist möglich.
- Der Vertrag kann eine ergänzende Absicherung für den Fall des Eintritts einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit beinhalten.
Die staatliche Förderung der Rürup-Rente erfolgt über die steuerliche Absetzbarkeit als Sonderausgabe. Für 2005, dem Jahr der Einführung, sind 60% der Beiträge zur Rürup-Rente als Sonderausgabe ansetzbar. Dieser Prozentsatz steigt bist zum Jahr 2025 um jährlich 2% auf 100% an.
Beispiel: Ein Selbstständiger investiert jeden Monat 400€ in eine Rürüp-Rente, dies entspricht den Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil eines Angestellten mit einem Bruttogehalt von rund 2.100€.
| Jahr | Gesamtbetrag | steuerlich ansetzbar in Prozent | teuerlich ansetzbar in EUR |
| 2008 | 4800 | 66% | 3168 |
| 2009 | 4800 | 86% | 3264 |
| 2010 | 4800 | 70% | 3360 |
| ... | ... | ... | ... |
| 2025 | 4800 | 100% | 4800 |
Da die Rürup-Rente steuerlich der gesetzlichen Rente gleichgestellt ist, wird sie in ihrer Auszahlungsphase ebenfalls steuerpflichtig. Dass heißt, Renten die bis 2005 erstmals ausgezahlt wurden, sind während ihrer Bezugsdauer zu 50% versteuert und Renten, die erstmalig 2040 ausgezahlt werden unterliegen zu 100% der Steuer.
| Steuerjahr | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | ... | 2020 | 2021 | 2022 | ... | 2040 |
| Absetzb. Anteil | 50% | 52% | 54% | 56% | 58% | 60% | ... | 80% | 81% | 82% | ... | 100% |
Die Rürup-Rente wird als konventionelle Rentenversicherung, als fondsgebundene Rentenversicherung, als Britische Versicherungen (z.B. Canada Life, Standard Life, Clerical Medical) und neuerdings in der Ansparphase auch als Fondssparplan. Da die Rürup-Rente auf Grund der gesetzlichen Reglungen vor Rentenbeginn nicht aufgelöst werden kann, kann sie, sollte ein Notfall auftreten, auch nicht bei der AGL-II- bzw. Harz IV-Berechnung herangezogen werden. Zum Schutz der Altersvorsorge wurde außerdem festgelegt, dass die Rürup-Rente, ebenfalls vor Rentenbeginn, nicht pfändbar ist. Nach Rentenbeginn ist sie natürlich wie jeder Geldeingang über der Freigrenze gepfändet werden kann.

