Wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod zusagt, dann liegt eine betriebliche Altersversorgung vor. Hierbei schließt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer einen Vertrag zur Altersvorsorge mit einer Versicherungsgesellschaft ab. Für welche Anlageformen sich der Betrieb entscheidet ist unterschiedlich und wird in einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern festgelegt. Sollte eine solche Vereinbarung nicht bestehen, hat seit 2002 jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entgeld-/Gehaltsumwandlung, d.h. Teile des Lohnes oder des Gehaltes in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Ein Tarifrechner hilft Ihnen, günstige und optimale Angebote zu finden.
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Die betriebliche Altersvorsorge hat den Vorteil, dass sie für den Arbeitnehmer kostengünstig ist. Sie wird steuerlich gefördert und garantiert eine zusätzliche Absicherung im Alter. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass sich der Arbeitgeber in irgendeiner Form an der betrieblichen Altersvorsorge beteiligt bzw. Zuschüsse leistet.
Auch für den Arbeitgeber gibt es Vorteile. Schließen Sie, als Versicherungsnehmer, eine Direktversicherung für Ihre Arbeitnehmer, so müssen für diese Beiträge weder Steuern noch Sozialbeiträge gezahlt werden. Die Direktversicherung kann eine Lebens- bzw. Rentenversicherung sein. Da der Arbeitnehmer der Begünstigte ist, stärken Sie zudem die Bindung des Mitarbeiters an Ihr Unternehmen. Das erhöht gleichzeitig die Mitarbeitermotivation.
Mit dem Tarifrechner erhalten einen kostenlosen und unverbindlichen Vergleich der verschiedenen Lebensversicherungen und Rentenversicherungen. So finden Sie die passende und günstige Versicherung für die betriebliche Altersvorsorge.
