Die betriebliche Altervorsorge im Überblick

Wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod zusagt, dann liegt eine betriebliche Altersversorgung vor. Hierbei schließt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer einen Vertrag zur Altersvorsorge mit einer Versicherungsgesellschaft ab. Für welche Anlageformen sich der Betrieb entscheidet ist unterschiedlich und wird in einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern festgelegt. Sollte eine solche Vereinbarung nicht bestehen, hat seit 2002 jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entgeld-/Gehaltsumwandlung, d.h. Teile des Lohnes oder des Gehaltes in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Ein Tarifrechner hilft Ihnen, günstige und optimale Angebote zu finden.


Betriebliche Altersvorsorge

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Eine betriebliche Altersversorgung kann grundsätzlich nach fünf verschiedenen Grundformen gestaltet sein: Die erste Form der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktversicherung. Hier schließt der der Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers eine Lebensversicherung ab. Der Arbeitgeber ist hierbei Versicherungsnehmer und zahlt an das Versicherungsunternehmen die Beiträge. Der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen sind ganz oder teilweise bezugsberechtigt. Die zweite Möglichkeit ist die Pensionskasse. Über diese finanziert der Arbeitgeber sein Versorgungsversprechen. Der Arbeitnehmer ist ganz bezugsberechtigt und hat zudem rechtlichen Anspruch auf seine Leistungen. Des Weiteren gibt es die Pensions- bzw. Direktzusage. Hier garantiert der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, später eine Rente zu zahlen. Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung muss der Arbeitgeber selbst erbringen. Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt über steuerliche Pensionsrückstellungen des Mitarbeiters in der Anwartschaftsphase. Der Arbeitgeber kann zusätzlich eine Rückdeckungsversicherung abschließen. Für den Arbeitnehmer besteht auch die Möglichkeit, Beiträge an die Unterstützungskasse zu zahlen, die wiederum eine Rückdeckungsversicherung bei einer Lebensversicherungsgesellschaft abschließt. Schließlich gibt es die Pensionsfonds, an die der Arbeitgeber Beiträge entrichtet. Bei den letzten beiden Möglichkeiten, werden die Leistungen jeweils direkt an den Arbeitnehmer ausgezahlt, der einen rechtlichen Anspruch auf die Leistungen hat. Die Direktversicherung und die Pensionskasse bietet sich besonders für kleinere Unternehmen an, weil die Risiken vom Versicherer bzw. von der Pensionskasse übernommen werden.

Die betriebliche Altersvorsorge hat den Vorteil, dass sie für den Arbeitnehmer kostengünstig ist. Sie wird steuerlich gefördert und garantiert eine zusätzliche Absicherung im Alter. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass sich der Arbeitgeber in irgendeiner Form an der betrieblichen Altersvorsorge beteiligt bzw. Zuschüsse leistet.

Auch für den Arbeitgeber gibt es Vorteile. Schließen Sie, als Versicherungsnehmer, eine Direktversicherung für Ihre Arbeitnehmer, so müssen für diese Beiträge weder Steuern noch Sozialbeiträge gezahlt werden. Die Direktversicherung kann eine Lebens- bzw. Rentenversicherung sein. Da der Arbeitnehmer der Begünstigte ist, stärken Sie zudem die Bindung des Mitarbeiters an Ihr Unternehmen. Das erhöht gleichzeitig die Mitarbeitermotivation.

Mit dem Tarifrechner erhalten einen kostenlosen und unverbindlichen Vergleich der verschiedenen Lebensversicherungen und Rentenversicherungen. So finden Sie die passende und günstige Versicherung für die betriebliche Altersvorsorge.

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