Die richtige Versicherung ist anscheinend Gold wert

Wer denkt bei der Anmietung eines Bankschliessfaches schon an den ungewöhnlichen Fall, dass Diebe einen Tunnel graben, die Schliessfächer aufbrechen und leer räumen? Die Bankkunden der Berliner Volksbank, über die seit Tagen in sämtlichen Medien berichtet wird, auf jeden Fall nicht. Und nach der Nachricht über den Einbruch, die schon schlimm genug ist, kommt noch die Nachricht über die ungewisse Frage: Wer haftet für den entstandenen Schaden bzw. gibt es überhaupt einen Chance zumindest den Geldwert der Sachen aus dem Schliessfach wieder zu bekommen?


Die traurige aber wahre Erkenntnis, die die Geschädigten wohl zu hören bekommen: Das wird schwierig! Pech haben könnten die Schliessfachinhaber, die keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen haben, denn in den AGB's der einzelnen Banken ist genau geregelt, welcher Anspruch auf Schadensersatz besteht. Und Schluss sein könnte hier schon bei einem Geldwert von 20.000 €. Bargeld ist von der Versicherung, die es teilweise und je nach Bank verschieden, zum Schliessfach gibt, komplett ausgeschlossen. Und auch bei Edelmetallen, also Gold und im Zweifelsfall der Kette von Oma die schon über x-Generationen vererbt wurde, sieht es so aus, als ob die Kunden nichts bekommen. Denn für Edelmetalle gibt es extra Schliessfächer entweder bei der Bank oder aber beim Goldhändler. Und hier ist nur vom Geldwert die Rede, nicht aber dem emotionalen Wert der Gegenstände die man im Bankschliessfach sicher verwahrt glaubte.


Das grösste Versicherungsproblem, dass die Kunden der V+R Bank in Berlin Steglitz haben, ist wohl der Banküberfall an sich. Mit der Anmietung eines Schliessfaches gehen Bank und Kunde einen Vertrag über die sichere Verwahrung der Gegenstände im Schliessfach ein. Tritt eine Naturkatastrophe oder wie in diesem Fall ein Raub/Diebstahl ein, liegt seitens der Bank kein Verschulden vor und sie muss somit auch nicht haften bzw. für Ersatz sorgen. Auch wenn hier ein Haftungsfall der Bank eintritt, ist dieser wie oben schon erwähnt auf wenige tausend Euro begrenzt, egal welchen Wert der Schliessfachinhalt hatte. Hinzu kommt noch, der Kunde ist in der Nachweispflicht über den Inhalt des Schliessfaches. Wohl also denjenigen, die ein zweites Schliessfach, bei einer anderen Bank, haben in dem die Quittungen und Belege oder aber auch Fotos von den Gegenständen aus Schliessfach Nummer 1 gesammelt werden.


Eine Hausratversicherung haben im Gegensatz zu der extra Schliessfachversicherung wohl die meisten oder auch alle der Geschädigten. Hier könnte auch für sie noch ein Hoffnungsschimmer am Horizont auftauchen. Ein Hausratversicherung deckt nämlich auch Schäden durch Einbruchdiebstahl ab. Ob der Inhalt des Bankschliessfaches von der eigenen Hausratversicherung abgedeckt ist, hängt aber davon ab, ob auch eine s.g. Aussenversicherung inbegriffen ist. Aber auch hier gilt, der Bankkunde muss nachweisen welche Wertgegenstände er im Schliessfach untergebracht hatte. Auch wenn es sich "nur" um alte Familienfotos handelt.



Quelle: www.focus.de

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