Zum Jahresbeginn ist die Neufassung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in Kraft getreten und mit ihr müssen Patienten im Durchschnitt sechs Prozent Mehrkosten für den Zahnersatz aufbringen. Eine Zahnarztbehandlung vor allem mit dem entsprechenden Zahnersatz kann einen Patienten schnell drei- oder vierstellige Summen kosten.
Nach der neuen GOZ-Novelle steigen diese Kosten weiter an, denn die Krankenkassen zahlen nur einen Festzuschuss, der sich an der Regelversorgung orientiert. Das heißt für den
Patienten nur noch 50 Prozent der Kosten für Brücken, Implantate oder Kronen werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Und wenn Sie gar Wert auf Silber-, Gold oder Keramikkronen legen, müssen Sie die s.g. "Überschusskosten", also den Differenwert einer Kassenkrone zu Ihrer Wahl selbst tragen. Ein Bonusheft das regelmäßige Zahnarztbesuche nachweist, kann zwar helfen den Kassenanteil auf 65 Prozent zu erhöhen, trotzdem bleiben immer noch 35 Prozent die selbst getragen werden müssen. Kostenvoranschläge von verschiedenen Zahnärzten können helfen die Kosten die Sie selbst tragen müssen zu senken. Denn Zahnärzte sind verpflichtet noch vor dem Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan zu erstellen und dieser kann bei unterschiedlichen Praxen erhebliche Unterschiede ausmachen.
Um diese Kostenlücke von 35 bis 50 Prozent zu schliessen ist eine Zahnzusatzversichung sinnvoll. Vor allem wenn Patienten von Leistungen von ihrem Zahnazt erwarten die über die Standartversorgung hinaus gehen. Bevor Sie eine Zahnzusatzversicherung abschliessen sollten Sie jedoch stets prüfen, welche Leistungen Ihre Krankenkasse überhaupt bzw. bereits übernimmt. Zwar ist vom Staat ein Leitungskatalog festgelegt, in dem grundsätzliche Leistungen festgehalten sind, allerdings können die eigentlichen Leistungsbreiche der unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen voneinander abweichen. Mit dem Leistungskatalog Ihrer Krankenkasse können Sie die für sich persönlich passende Zahnzusatzversicherung finden, Sie wollen sicher nicht für eine Leistung der Zahnzusatzversicherung zahlen, die Ihre gesetzliche Ktrankenkasse bereits erbringt. Sondern sich und Ihre Lächeln und das Ihrer Familie rundum absichern.
Quelle: artikel-presse.de, tarifcheck24.com