Gesetzliche Krankenkassen und Ihre Rechte bei Zusatzbeitägen
Anfang Februar war es soweit, lange angekündigt und befürcht! Eingige gesetzliche Krankenkassen haben Zusatzbeiträge erhoben und weitere Krankenkassen weitere werden folgen.
Da stellt sich die Frage wann dürfen Kassen überhaupt einen Zusatzbeitrag erheben?
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds wurde den Krankenkassen die Möglichkeit offen gelassen, sollten sie mit dem ihnen zugeteilten Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, könnten sie Zusatzbeiträge erheben. Diese Möglichkeit wurde jetzt genutzt.
Bereits im lezten Jahr wurden die hohen Kosten für die Grippeimpfungen als möglicher Grund für eine eventuelle Erhöhung angeführt. Die Krankenkassen geben die gestiegenen Arzthonorare, die hohen Medikamentenkosten und natürlich den Einnahmeverlust durch Arbeitslosigket und Kurzarbeit als Grund für die Erhöhung an.
Außerdem betonen sie die Senkung des allgemeinen Beitragssatzes um 0,6 Prozentpunkte im vergangenen Jahr.
Welche Kassen erhöhen die Beitrage?
Bislang hatten nur kleine Krankenkassen Zusatzbeiträge erhoben jetzt schliessen sich auch größere Kassen wie z.B. die DAK an. (Bkk Westfalen-Lippe, ktp BKK, BKK für Heilberufe, Novitas BKK, Deutsche BKK, BKK Geundheit, KKH Allianz, DAK) Die Barmer kann Erhöhungen in den nächsten Monaten aber noch nicht für das ganze Jahr 2010 ausschliessen. Die Techniker Krankenkasse ist zuversichtlicht und rechnet in 2010 noch nicht mit Erhöhungen. Allerdings gehen Experten davon aus, dass Mitte des Jahres jeder zweite Versicherte Zusatzbeiträge zahlt und auch die restlichen Versicherten ab 2011 mit den Zusatzbeiträgen rechnen müssten. Und es wohl auch nicht bei acht Euro bleiben wird.
Wie hoch kann der Zusatzbeitrag werden?
Grundsäzlich ist der Zusatzbeitrag auf ein Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens beschränkt. Maximal also 37,50 Euro pro Monat (1% von 3.750 Euro – Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung). Auch eine Beitragserhebung ohne Prüfung des individuellen Einkommens der Versicherten ist möglich. In diesem Fall können die Krankenkassen einen Pauschalbeitrag von bis zu 8 Euro pro Monat erheben. Diese Zusatzbeiträge zahlt allein der Versicherte, Arbeitgeber werden nicht an der Erhöhung beteiligt.
Kann man sich gegen den Zusatzbeitrag wehren?
Nein, das ist leider nicht möglich.
ABER: Im Fall einer Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderküngigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Normalerweise sind Sie für 18-Monate an Ihre Krankenkasse gebunden. Die Krankenkasse muss Sie rechtzeitig über die Erhöhung informieren, so dass Sie kündigen können und den neuen Beitrag nicht zahlen müssen. Die Krankenkasse muss Ihnen innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung zuschicken, diese müssen Sie bei der neuen Kasse vorlegen.
ACHTUNG: Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht für Wahltarife.
Wie sinnvoll ist ein Krankenkasseswechsel?
Seit der Einführung des Gesundheitsfonds unterscheiden sich Krankenkassen generell nicht mehr in ihren Beitragssätzen sondern in ihren Zusatzleistungen, wie z.B. Impfungen oder alternativen Heilverfahren. Daher raten die Verbraucherzentralen sich nicht übereilt, nur wegen des Zusatzbeitrages, zu einem Kassenwechsel zu entschliesen. Sie sollten sich genau überlegen, was Sie von Ihrer Krankenkasse erwarten.
Wie kann man bei der eigenen Krankenkasse trotz Zusatzbeitrag sparen?
Eine Möglichkeit sind Wahltarife. Hier sind Sie nach Abschluss drei Jahre anstatt der gesetzlichen 18-Monate an Ihre Krankenkasse gebunden.
Hier tragen gesetzlich Versicherte einen Teil der finanziellen Risiken selbst. Bei diesen Selbstbehalttarifen verpflichet sich der Versicherte Krankheitskosten bis zu einem bestimmten Betrag selst zu übernehmen und erhält dafür am Jahresende eine Prämie. Das Problem hierbei: Sollten Sie z.B. einen Unfall haben, übersteigen Ihre Selstbehaltkosten schnell Ihre zu erwartende Prämie. Um ungünstigsten fall zahlen Sie also mehr als sie eigentlich müssten oder Sie verschieben Arzt besuche nur um Ihre Prämie zu retten.
Für alle für die ein Wahltarif nicht in Frage kommt, bieten Bonusprogramme eine lohnende Alternative. Hier wird gesundheitsbewusstes Verhalten belohnt. Z.B. gibt es für Vorsorgeuntersuchungen Prämien, manche Kassen bernehmen die Kosten fürs Fitnissstudio oder sie gewähren zazahlungen zu Entspannungskursen.
Mit unserem Krankenkassenvergleich möchten wir Sie bei der Suche nach der geeigneten Krankenkasse und dem für Sie richtigen Tarif unterstützen.
Quelle: www.stern.de, www.welt.de