30.11. Der Stichtag für Kfz-Versicherungen
Versicherungsnehmer sollten jedes Jahr aufs neue die Kosten und angebotenen Leistungen ihres Kfz-Versicherers auf den Prüfstand stellen, denn oft kann gespart werden. Wenn von Sonderkündigungsrechten, wie z.B. nach Beitragserhöhungen oder Schadensfällen abgesehen wird, ist der 30.11. hierfür der Stichtag. Denn bis zu diesem Tag muss die Kündigung beim alten Autoversicherer auf dem Tisch liegen.
Dieses Jahr übertrumpfen sich die Versicherer zwar nicht mit mit großen Beitragssenkungen um neue Kunden zu gewinnen, aber mehr Leistungen für das gleiche Geld sich immer noch drin. Versicherungsexpertin Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sagen gegenüber focus.de zudem „Wer vom teuersten zum günstigsten Anbieter wechselt, kann jährlich ein paar Hundert Euro sparen“.
Die meisten Versicherer bieten ihren Kunden zwar Nachlässe für langes, unfallfreies Fahren an, sind aber trotzdem oft schwer miteinander zu vergleichen, denn Zusatzrabatte locken, seien es nun Rabatte für den Zweitwagen, Familienmitglieder die das Auto mit nutzen, Garagenrabatte oder ähnliches. Da die meisten Rabatte jedoch an Bedingungen geknüpft sind. Sollte nicht nur der Preis den Ausschlag für ihre Versicherungswahl geben. Was nutzt es schon, einen geringen Betrag zu zahlen, wenn eine Strafzahlung für zu viel gefahrene Kilometer auf Sie zu kommt (bis zur Hälfte des Beitrags), dann hätten Sie auch gleich den höheren Betrag einer anderen Versicherung zahlen können, bei dem Sie dann auch noch günstiger bei weggekommen wären.
Deswegen – Preise vergleichen lohnt sich, aber vergessen Sie darüber nicht Rücksicht auf ihre persönlichen Umstände, wie den bzw. die Fahrer und ihre Fahrerfahrung, die Fahrweise, gefahrene Kilometer (lieber höher schätzen), eine Garage und ähnliches, zu nehmen.
