Gesundheitsreform bleibt bestehen: Basistarif für alle
Jetzt steht fest, die Privaten Krankenkassen müssen für alle Bürger einen Basistarif anbieten und dürfen die Aufnahme neuer Kunden, auch Alte und Kranke, nicht verweigern.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte, dass Menschen wegen niedrigem Einkommen, wegen Krankheiten oder wegen ihres Alters oder mit Risikoaufschlägen abgelehnt werden dürfen. Daher müssen die Privaten Krankenkassen ab sofort einen Basistarif anbieten, der nicht teurer als der Beitrag einer Gesetzlichen Krankenversicherung sein darf. Zudem werden auch die Leistungen die der GKV entsprechen. Längere Sperrfristen beim Wechsel von der
gesetzlichen in die private Krankenversicherung bleiben aber rechtens.
Weiterhin bestätigten die Richter des Bundesverfassungsgericht, dass bei einem Wechsel des Versicherten von einer privaten Kasse zu einer anderen privaten Kasse, die Altersrückstellungen übertragbar seien. Der Wettbewerb zwischen den privaten Versicherern werden dadurch gefördert.
