Der Urlaub, die schönste Zeit des Jahres wird von den meisten mit sehr viel Mühe geplant, damit alles erholsam und perfekt wird. Leider ist aber nicht alles planbar und so wird manch einem der Urlaub verhagelt und endet vor Gericht. Wie kurios und aberwitzig die Klagegründe auch sein mögen, für den betreffenden Urlauber waren Sie zumindest den Aufwand einer Klage wert, auch wenn diese nicht immer zum Erfolg führen.
So muss sich ein Urlauber nicht zwangsweise mit nackten Tatsachen von Miturlaubern auseinandersetzen, wenn der Reiseveranstalter nicht auf das Vorhandensein eines FKK hingewiesen hat (OLG Frankfurt, Az.: 16 U 143/02). Jedoch können Sie nicht erwarten, dass überall auf der Welt deutsch gesprochen wird. So erging es einer Familie die einen Cluburlaub in der Türkei gebucht hat und sich nur nach der Möglichkeit einer Kinderbetreuung erkundigt hat, aber nicht in welcher Sprache diese erfolgt (Az.: 2-24 S 258/07). Ein echtes Problem hatte ein Reisender der Deutschen Bahn, weil er dringend mal zur Toilette musste. Er irrte 2 Stunden durch die Bahn ohne eine Toilette zu finden, die sich in Betrieb befand. Aufgrund dieses doch recht stressigen Erlebnisses sprachen die Richter dem Mann Schadensersatz zu (AG Frankfurt/Main, Az.: 32 C 261/01-84). WOG.
Quelle: www.welt.de