Verbraucherschützer raten vom schnellen Krankenkassenwechsel ab

Gleicher Satz für alle muss nicht zwingend stimmen. Denn wenn eine gesetzliche Krankenkasse ab Januar 2009 nicht mit dem ihr vom Gesundheitsfond zugeteilten Geld auskommt, kann sie einen Sonderbeitrag erheben und genaue Prognosen über die Höhe sind derzeit noch nicht möglich. Deswegen rät die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen von einem übereilten Wechsel der Krankenkasse ab. Hinzu kommt noch, dass Sie nach einem Krankenkassenwechsel für 18 Monate an Ihre neue Kasse, eventuell mit höheren Beiträgen, gebunden sind


„Abwarten und Tee trinken“ gilt jedoch nicht für Selbstständige. Sie sollten sich unbedingt zum Jahresende um ihre Krankenversicherung kümmern. Einige Krankenkassen bieten zur Zeit den bei ihnen freiwillig Versicherten Selbstständigen ein Krankengeld an, dies fällt mit der Neuregelung ab 1.01.2009 weg. Sie haben aber die Möglichkeit das Krankengeld bei bei Kassenbindung von mindestens 3 Jahren mit zu versichern. Alternativ besteht aber die Möglichkeit einer privaten Krankentagegeldversicherung. Hierzu sollten Angebote verschiedener gesetzlicher Kassen und von verschiedenen privaten Krankenversicherungen geprüft werden.


Quelle: www.welt.de


Newsletter

Die Anmeldung für den Tarife.net Newsletter wird in Kürze verfügbar sein.