Versicherungen

Mit der richten Impfung sicher durch den Urlaub!

Die weite Welt ruft und wir Deutschen folgen ihrem Ruf, etwa 5 Millionen Mal pro Jahr. Asien, Afrika oder doch Südamerika? Es gibt viele exotische Reiseziele, die nicht nur Abenteuerurlauber locken. Aber exotische Reiseziele können auch mit exotischen Krankheiten und nicht nur mit Traumpanoramen aufwarten.

Beratungsprotokolle der Banken müssen Vorgaben erfüllen

Auf der Seite www.bundesregierung.de findet man die grundlegenden Bestandteile die ein Protokoll auf Grund einer Beratung für ein Anlagevorhaben enthalten sollte.

Gesetzliche Krankenkassen und Ihre Rechte bei Zusatzbeitägen

Anfang Februar war es soweit, lange angekündigt und befürcht! Eingige gesetzliche Krankenkassen haben Zusatzbeiträge erhoben und weitere Krankenkassen weitere werden folgen.

30.11. Der Stichtag für Kfz-Versicherungen

Versicherungsnehmer sollten jedes Jahr aufs neue die Kosten und angebotenen Leistungen ihres Kfz-Versicherers auf den Prüfstand stellen, denn oft kann gespart werden. Wenn von Sonderkündigungsrechten, wie z.B. nach Beitragserhöhungen oder Schadensfällen abgesehen wird, ist der 30.11. hierfür der Stichtag. Denn bis zu diesem Tag muss die Kündigung beim alten Autoversicherer auf dem Tisch liegen.

Kostenstreit in Sachen Grippeimpfung

25 Millionen Bundesbürger, besonders gefährdete wie Schwangere, chronisch Kranke und das Gesundheitspersonal, sollen nach Plänen der Bundesregierung im Herbst gegen die Schweinegrippe geimpft werden. Angesichts dieser Massenimpfungen bricht zwischen der Bundesregierung und den Krankenkassen der Kostenstreit aus. Da die Kosten für eine solche Impfaktion derzeit nicht im Gesundheitsfonds einkalkuliert sei, drohten einige Kassenvertreter, sollten sich Bund und Länder nicht beteiligen, mit Zusatzbeiträgen.

Gesundheitsreform bleibt bestehen: Basistarif für alle

Jetzt steht fest, die Privaten Krankenkassen müssen für alle Bürger einen Basistarif anbieten und dürfen die Aufnahme neuer Kunden, auch Alte und Kranke, nicht verweigern. Das Bundesverfassungsgericht erklärte, dass Menschen wegen niedrigem Einkommen, wegen Krankheiten oder wegen ihres Alters oder mit Risikoaufschlägen abgelehnt werden dürfen. Daher müssen die Privaten Krankenkassen ab sofort einen Basistarif anbieten, der nicht teurer als der Beitrag einer Gesetzlichen Krankenversicherung sein darf. Zudem werden auch die Leistungen die der GKV entsprechen.

Wohneigentum nach wie vor gefragt

Trotz Konjunktur ist dem Deutschen Bundesbürger Wohneigentum wichtig. Laut einer aktuellen Umfrage steigt wieder die Nachfrage nach Immobilien. Die Gründe liegen für die Forsa-Umfrage klar auf der Hand. Aus Angst vor dem Wertverlust ihrer Ersparnisse, investieren die Deutschen in Sachwerte, insbesondere in Wohneigentum, da diese den besten Schutz vor Inflation bieten. Zudem sind viele überzeugt, eine selbst genutzte Immobilie fördere den Staat. Nicht zuletzt sind auch häufig die günstigen Zinsen als Grund für den Immobilienerwerb angegeben.

Altes Deutschland

Die Gruppe der alten Menschen wächst in Deutschland überproportional an. Im Jahr 2006 war jeder 2. Bundesbürger über 42 Jahre alt. Für 2025 erwartet man lt. einer Bevölkerungsprognose der Bertelsmann-Stiftung, dass jeder 2. Bundesbürger ein Alter von 47 Jahren haben wird und dass, die Zahl der über 80-Jährigen in diesen Zeitraum um 70% zunehmen wird.

Nach dem Urlaub ab vor Gericht

Der Urlaub, die schönste Zeit des Jahres wird von den meisten mit sehr viel Mühe geplant, damit alles erholsam und perfekt wird. Leider ist aber nicht alles planbar und so wird manch einem der Urlaub verhagelt und endet vor Gericht. Wie kurios und aberwitzig die Klagegründe auch sein mögen, für den betreffenden Urlauber waren Sie zumindest den Aufwand einer Klage wert, auch wenn diese nicht immer zum Erfolg führen.

Verbraucherschützer raten vom schnellen Krankenkassenwechsel ab

Gleicher Satz für alle muss nicht zwingend stimmen. Denn wenn eine gesetzliche Krankenkasse ab Januar 2009 nicht mit dem ihr vom Gesundheitsfond zugeteilten Geld auskommt, kann sie einen Sonderbeitrag erheben und genaue Prognosen über die Höhe sind derzeit noch nicht möglich. Deswegen rät die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen von einem übereilten Wechsel der Krankenkasse ab. Hinzu kommt noch, dass Sie nach einem Krankenkassenwechsel für 18 Monate an Ihre neue Kasse, eventuell mit höheren Beiträgen, gebunden sind