Die Miete steigt!

Dass das Wohnen ist in den vergangenen Jahren deutlich teuer geworden ist, merkt wohl jeder Mieter. Öl-, Gas- und Strompreise sind nur einige Gründe dafür. Viele Eigentümer haben in den letzten Jahren, vor allem an beliebten Standorten, die Kaltmieten zusätzlich angezogen.

Dem Vermieters sind hier jedoch einige Grenzen gesetzt. Dies trifft vor allem dann zu, wenn die Mietparteien keine konkreten Regelungen über Erhöhungen getroffen haben. So kann der Vermieter die Miete nur ohne weiteren Grund erhöhen, wenn sie unter der ortsüblichen Vergleichsmiete der jeweiligen Stadt liegt. Hierfür wird die durchschnittliche Miete zu Grunde gelegt, die in den letzten vier Jahren in vergleichbaren Wohnungen vereinbart wurde. Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin sagt dazu: "Der Vermieter darf die Mieterhöhung aber nicht einfach festsetzen, sondern muss dafür die Zustimmung seines Mieters einholen". Bei einer Nichtzustimmung (Frist 2 Monate) durch den Mieter hat der Vermieter die Möglichkeit die Zustimmung einzuklagen. Eine Erhöhung über eine Staffel- oder Indexmiete die im Vertrag vereinbart sein muss, ist für den Eigentümer natürlich einfacher und auch schneller. Die Staffelmiete wird in bestimmten Zeitabständen erhöht. Die letzte Mieterhöhung muss mindestens 1 Jahr zurückliegen und die Mieterhöhung muss in Beträgen und nicht in Prozenten angegeben sein.
Die Indexmiete ist an die Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland gekoppelt. Um die Miete erhöhen zu können, muss der Vermieter hier jedes Jahr den Preisindex vom jeweiligen Statistischen Landesamt einholen und die Veränderung berechnen.
Hohe Inflationsraten können diese Mieten nach oben treiben. Ob Mieter oder Vermieter von der Indexmiete profitieren, hängt auch vom Standort ab. So könnte es diese Jahr für Mieter in Ostdeutschland teuer werden, in München hingegen hätten die Vermieter das Nachsehen.

Quelle: www.sueddeutsche.de