Neue EU-Verbraucherrichtline, keine kostenlose Rücksendung mehr

Im Oktober 2011 wurde vom Europäischen Parlarment und dem Rat der europäischen Union eine neue Richtline über die Rechte der Verbraucher erlassen. Die Richtline enthält neue Regelungen für den Online- und Versandhandel, für Haustürgeschäfte und legt vorvertragliche Informationspflichten, die auch Einkäufe in Geschäften betrefen, fest. Mit dieser Verbraucherrichtline sollen grenzüberschreitende Vertragsabschlüsse einfacher werden, einheitlichen Bestimmungen unterliegen und dadurch der Binnenmarkt der EU gestärkt werden. Diese Richtline ist nach Angaben des Verbraucherschutzministeriums bis zum 13. Dezember dieses Jahres in nationales Recht umzusetzen und tritt für Verträge die nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen werden in Kraft.


Die wichtigten Inhalte der Richtline betreffen wohl zum einem das Widerrufsrecht. Das bei fehlender oder unzureichender Widerrufsbelehrung gemäß der Richtline 12 Monate nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist, also 12 Monate und 2 Wochen, beträgt. Zudem profitieren Verbraucher von einer erweiterten Informationspflicht der Unternehmer und das die Unternehmer keine übermäßigen Entgelte für die Verwendung bestimmter Zahlungsmittel oder bei einem Anruf einer Kundendienst-Hotline verlangen dürfen. Wie genau übermäßig dabei definiert ist, ist nicht ausformuliert. Nebenleistungen, die durch Voreinstellungen auf Seiten der Unternehmer zu Stande gekommen sind müssen Verbraucher nicht zahlen. Und in einer sogenannten "Button-Lösung" sollen Verbraucher direkt vor der Abgabe der Bestellung eindeutig auf Kosten, eventuelle Nebenkosten, wie den Versand und wesentliche Vertragsinformationen hingewiesen werden. Zudem muss der Button, mit den die Bestellung ausgelöst wird, eine eindeutige Formulierung wie etwa "zahlungspflicht bestellen" oder ähnliches aussagen.


Die wohl für Verbraucher wichtigtes Neuregelung sind die Kosten für Warenrücksendungen. Diese dürfen gemäß der Richtline auf die Kunden übertragen werden. Einer Studie der Universität Regensburg kann man entnehmen, dass etwa dreiviertel aller Online-Händler ihre Kosten für Warenrücksendungen an den Kunden weitergeben werden. Da es sich bei der Richtline jedoch nicht um ein verpflichtendes Gesetz handelt, müssen die Händler sie nicht zwingend umsetzen. Da eine Warenrücksendung den Händler zwischen 10 und zwanzig Euro kostet, werden vor allem kleine Unternehmen sie jedoch umsetzen. Große Versandunternehmen, die sich durch kostenlose Retouren einen Wettbewerbsvorteil versprechen werden wohl bei der gängigen Praxis der kostenlosen Retouren für bestellte Waren über 40 Euro Warenwert bleiben. So erklärten z.B. Amazon und auch Zalando gegenüber dem Spiegel, das in näher Zukunft noch keine Änderungen an der Handhabung von Retouren geplant sind.


Quelle: www.golem.de, www.spiegel.de, www.netzwelt.de



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