Auf der Seite www.bundesregierung.de findet man die grundlegenden Bestandteile die ein Protokoll auf Grund einer Beratung für ein Anlagevorhaben enthalten sollte. Der Anlass der Beratung, die Dauer der Beratung, die grundlegenden Vorgaben seitens des Kunden, der Verlauf des Beratungsgespräches und sehr wichtig die letztliche Empfehlung mit den dafür ausschlaggebenden Gründen.
Jetzt hat die BaFin 1100 Protokolle die von 190 unterschiedlichen Banken erstellt wurden unter die Luppe genommen und ist nicht zufrieden. Der BaFin-Exekutivdirektor Karl-Burkhard Caspari sieht "Verbesserungsbedarf". Bei 15 Kreditinstituten und 37 Finanzdienstleistern waren die Protokolle lückenhaft oder es konnten nur vorformulierte Angaben angekreuzt werden. Teilweise fehlten Freifelder für ergänzende Angaben oder diese Freifelder wurden einfach nicht genutzt. Diese Tatsachen haben natürlich Auswirkungen auf die spätere Aussagekraft des Formulars, es führte in einigen Fällen sogar dazu, dass der eigentliche Inhalt des Gesprächs und der Wille des Kunden aus dem Protokoll nicht zu ermitteln ist. Ein weiteres Manko, dass die BaFin und auch Verbraucherschützer sehen, ist dass die Aushändigung dieser Beratungsprotokolle an die Kunden teilweise von deren Unterschrift abhängig gemacht wird. Unterschreiben Kunden die Protokolle nicht, gehen etwas ein Viertel der Institute sogar soweit die Ausführung von Wertpapiergeschäften ganz abzulehnen.
Quelle: www.handelsblatt.com, www.bundesregierung.de