"Bäderregelung" für Mecklenburg-Vorpommern fällt

Er ist zur schönen Regelmäßigkeit geworden, der sonntägliche Einkaufsbummel, zumindest in den Ostseebädern an der mecklenburg-vorpommerschen Ostseeküste. In knapp 150 Orten und Ortsteilen in Mecklenburg-Vorpommern konnten die Geschäfte an 49 Sonntagen ihre Pforten öffnen. Aber damit soll jetzt Schluss sein.
Die Erzbistümer Berlin und Hamburg hatten sich bereits im Sommer letzten Jahres mit den Evangelischen Landeskirchen zusammengeschlossen und gegen die vom Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern erlassene "Bäderverordnung" geklagt. Heute haben die Kirchen nun die Klage vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald gewonnen. Die Richter erklären, dass die "Bäderregelung" nicht mit der Landesverfassung, dem Grundgesetz und dem Ladenöffnungsgesetz des Landes vereinbar sei. Es handle sich nicht mehr um eine Ausnahmeregelung, da die Geschäfte in den betroffenen Orten mit Ausnahme von Baumärkten, Möbel- und Autohäusern fast ganzjährig geöffnet hätten. Hannelore Kohl, die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichtes sagte zu diesem Urteil: "Diese örtlichen, zeitlichen und sachlichen Einschränkungen (...) sind in ihrer Summierung nicht geeignet, dem geforderten Ausnahmecharakter des Verkaufs an Sonn- und Feiertagen Rechnung zu tragen". Schon im Dezember hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Ladenöffnungszeiten in Berlin für teilweise verfassungswidrig befunden. Kirchen und Gewerkschaften sehen diese Urteil als Signal für die übrigen Bundesländer, wie z.B. Schleswig-Holstein, in dem die Ladenöffnungsregelung für Ferienorte ebenfalls gekippt werden soll.
"Bedauerlich" wurde das Urteil vom Einzelhandelsverband genannt und dass vor allem die Wirtschaft an der Ostseeküste darunter leiden werde. Jetzt soll über die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage und ein eingeschränktes Warenangebot beraten werden.
Zwar hat das Oberverwaltungsgericht dem Wirtschaftsministerium keine Revisionsmöglichkeit gelassen, aber es besteht immer noch die Möglichkeit einer Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Viele Urlauber und auch Einheimische in den Ostseebädern werden dieses Urteil heute "bedauerlich" gefunden haben und sich fragen: Reguliert die Saison und damit auch die Nachfrage nicht von alleine die verkaufsoffenen Sonntage? Welcher Ladeninhaber öffnet den an einen Sonntag, an dem er keine Kunden erwartet? Und wann werden die meisten Kunden in der Osteeregion erwartet, doch in der Sommersaison. Dürfen Gaststätten jetzt Sonntags auch nicht mehr öffnen?


Quelle: www.abendblatt.de, www1.ndr.de, www.mvticker.de


Newsletter

Die Anmeldung für den Tarife.net Newsletter wird in Kürze verfügbar sein.