Neue AGB`s der Banken

Dank einer EU-Richtlinie flatterten überall in Deutschland Bankkunden dicke Briefumschläge mit neuen AGB`s ins Haus. Positiv waren die Nachrichten für Bankkunden allerdings nicht unbedingt.
Zum einen sind die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Sonderbedingungen gespickt, schwer verständlich geschrieben und "bringen den Kunden in erster Linie auch noch Nachteile", sagte Markus Feck von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf gegenüber der Welt. Diese neuen Geschäftsbedingungen beruhen auf einer EU-Richtlinie, die die Banken zwingt ihre Geschäftsbedingen bis 31.10.2009 den unionsweiten Standards anzupassen. Betroffen sind davon Dienstleistungen die Privatkunden am häufigsten nutzen, wie z.B. Überweisungen, Lastschriften oder auch Kartenzahlungen.

Hier zählen wir die wichtigsten Änderungen für Sie auf:
  • Bei einem Kartenverlust, trägt der Kunde 150 € des Schadens selbst, wenn jemand mit der Karte Geld abhebt.
Bisher mussten Kunden maximal 10 Prozent der Schadenssumme selbst tragen und die meisten Banken hatten die Summe zusätzlich auf 50 € begrenzt. Sparkassen und Volksbanken haben bereits angekündigt diese Regelung auch zukünftig beizubehalten und auf die neue Schadenssumme zu verzichten. Ab dem Zeitpunkt der Sperrung der Karte übernimmt die Bank weiterhin die volle Haftung. Wenn Sie ihre PIN auf der Karte notieren, gilt immer noch grobe Fahrlässigkeit und Sie müssen selbst für den ganzen Schaden aufkommen.
  • Empfängername und Kontonummer werden nicht mehr abgeglichen.
Dies bedeutet eine deutliche Verschlechterung für deutsche Bankkunden. Denn wenn jetzt z.B. ein Zahlendreher in der Kontonummer ist, fällt dies bei der Ausführung der Überweisung durch die Bank nicht mehr auf und kann dementsprechend auf einem falschen Konto landen. Und dann müssen Sie sich selbst mit dem Kontoinhaber in Verbindung setzen und ihr Geld zurückholen. Also lieber doppelt und dreifach kontrollieren, ob die Kontonummer richtig ist! Allerdings darf eine elektronische Überweisung nicht mehr länger als 3 Tage dauern. Diese Frist gilt für Inlands- und EU-Überweisungen. (ab 1.01.2012 nur noch 1 Tag für elektronische Überweisungen)
  • SEPA-Lastschriften - machen Lastschriften auch bei Grenzüberscreitendem Zahlungsverhekr möglich
Durch diese Lastschriften ist es dem Kontoinhaber möglich sein Geld bis zu 2 Monate nachder Abbuchung zurückzufordern. Die Umsatzung dieser Regelung muss bis 1.01.2012 erfolgen. Für herkömmliche (deutschlandweite) Lastschriften gilt wie bisher eine Rückbuchungsfrist von 6 Wochen.
  • Kündigungsfrist der Banken verlängert, das Kündigungsrecht der Kunden verkürzt.
Banken können ihren Kunden nach der neuen EU-Regelung jetzt erst nach 2 Monaten anstatt von 6 Wochen kündigen und Bankkunden können sich überverkürzte Fristen für sich freuen. Normale Bankkonten und Karten können jetzt mit eienr Frist von 4 Wochen anstatt der bis 31.10.2009 geltenden Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
Was die Schnelligkeit und länderübergreifenden Regelungen betrifft, bedeuten die EU-Richtlinien für die Bankkunden in Deutschland sicher einen Vorteil, aber für die Sicherheit bei Überweisungen? Hier kann man Bankkunden nur Kontrolle, Kontrole und nochmals Kontrolle der Empfängerkontonummer raten.