Immobilien steuerfrei vererben
Seit 2009 haben Ehepartner, Partner in Lebensgemeinschaften und Kinder die Möglichkeit, das Eigenheim, unabhängig von seinem Wert, komplett steuerfrei zu erben. Einziger haken: Der oder die Erben müssen die Immobilie mindestens zehn Jahre weiter selbst nutzen. Weiterhin ist zu beachten, dass für die Steuerfreiheit der vererbten Wohnfläche auf 200 Quadratmetern beschränkt ist. Die Steuerfreiheit gilt ausschließlich bei Selbstnutzung der Immobilie, Sie dürfen das Haus oder die Wohnung nicht vermieten oder Ihren Hauptwohnsitz verlegen. Ansonsten wird die Erbschaftsteuer nachträglich verlangt. Dieses neue Erbschaftsteuerreformgesetz gilt allerdings nur für die Kinder und Enkel der der Immobilienbesitzer. Für Geschwister, Neffen ... und Nichtverwandte wird es teurer. Sie müssen künftig alles versteuern, was den Freibetrag, mit mindestens 30 Prozent versteuern. Das sind 18 Prozent mehr als vor 2009.
Quelle: www.welt.de