Die wichtigsten Änderungen in Sachen Geld für 2009

Die wichtigste Änderung ist wohl die lang angekündigte Abgeltungssteuer. Seit dem 1.01.2009 erhält der Fiskus von Kapitalerträgen 25 Prozent plus Soli und eventuell Kirchensteuer. Von dieser Regelung sind fast alle Sparprodukte betroffen. Am härtesten trifft wohl aber der Einheitssatz der Krankenkassen von 15,5 Prozent. Hier trägt der Arbeitgeber 7,3 Prozent. Die verbleibenden 8,2 Prozent entfallen auf den Versicherten und hier ist der eventuelle Zusatzbetrag noch gar nicht eingerechnet.
Über die neue Erbschaftssteuer, die zum 1. Januar in Kraft tritt können sich vor alle nahe Verwandte freuen, denn hier gelten deutlich höhere Freigrenzen. Neffen, Nichten, Schwiegereltern und Geschwister und auch Paare ohne Trauschein werden durch die neue Regelung jedoch schlechter gestellt als bisher.


Autofahrer die zu schnell unterwegs sind oder einen anderen Verstoß begehen der häufig zu Unfällen führt, wird ab dem 1. Februar 2009 tiefer in die Tasche gegriffen. So zahlt man jetzt für zu dichtes Auffahren 400 statt bisher 250 Euro.


Jedoch wird 2009 nicht nur Tiefer in die Tasche des Steuerzahlers gegriffen. So können sich Eltern freuen, denn Sie erhalten ab 2009 für die ersten beiden Kinder jeweils 10 Euro mehr, also jetzt 164 Euro. Für das dritte Kind gibt es ab sofort 170 und ab dem vierten Kind sogar 195 Euro. Außerdem wird der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung von 3,3 auf 2,8 Prozent, damit soll jedoch lediglich der Hammer des Einheitssatzes der gesetzlichen Krankenkassen etwas abgefedert werden.
Haushaltsnahe Dienstleistungen können jetzt bis zu max. 510 Euro in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden und auch Handwerkerleistungen können jetzt bis zu 1.200 Euro statt wie bisher in Höhe von 600 Euro direkt von der Steuer abgezogen werden.
Und alle, die bis zum 30. Juni 2009 eine Neuwagen zulassen, brauchen dieses Jahr keine Kfz-Steuer zahlen. Wer sich einen Wagen mit Euro 5 oder 6 Norm kauft braucht auch nächstes Jahr keine Kfz-Steuer zahlen.


Auch Bahnreisende können auf höhere Entschädigungen bei Bummelzügen hoffen. So erhalten Kunden, deren Zug 60 Minuten Verspätung hat 25 Prozent den Fahrpreises erstattet und Fahrgäste deren Naverkehrszug mehr als 20 Minuten zu spät dran ist, können jeden anderen Zug nehmen.


Quelle: www.welt.de


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