DSL-Anschluss tot = Anspruch auf Schadensersatz

In eine Grundsatzurteil erklärte der Bundesgerichtshof vergangene Woche einen Internetanschluss für genauso wichtig wie Autofahren. Aufgrund der technischen Entwicklungen sei ein Internetanschluss ein zentraler Bereich der privaten Lebensführung und zählt zu den Wirtschaftsgütern, wie ein Auto und ein Telefonanschluss selbst auch, die sich signifikant auf die Lebenshaltung auswirken. Das heisst für Verbraucher nichts anderes als: Kein Internet = Schadensersatz.


In dem speziellen Fall, der vor dem BGH verhandelt wurde, hatte ein Kunde bei seinem Internetprovider den Tarif gewechselt und konnte nach diesem Wechsel für zwei Monate weder Internet, Festnetz noch Fax nutzen. Der Mann aus Fürstenfeldbruck (Bayern) klage auf Schadensersatz erhielt in sämtlichen Vorinstanzen jedoch nur die entstandenen Mehrkosten für Mobilfunk und die Rechnung eines anderen Providers zugesprochen und keinen zusätzlichen Schadensersatz. Der BGH hob die Entscheidung der letzten Instanz jetzt auf, da er dem Internetanschluss wie schon festgestellt, eine signifikante Bedeutung der Lebensführung beimaß, denn schließlich werde das Internet vom überwiegenden Teil der Einwohner Deutschlands täglich genutzt.


Hoch dürfte der Anspruch auf Schadensersatz allerdings nicht ausfallen, auch wenn der BGH hierzu keine genauen Angaben machte und lediglich allgemeine Hinweise aussprach. 50 Euro pro Tag hatte der Mann aus Bayern gefordert. Schadensersatzanspruch entsteht jedoch nur, wenn kein gleichwertiger Ersatz zur Verfügung steht, was hier der Fall war und wenn die Mehrkosten für diesen Ersatzanschluss nicht übernommen werden. Auch dies ist beim Kläger der Fall. Ihm wurde die Erstattung der Mehrkosten bereits in den Vorinstanzen zugesprochen. Grundsätzlich würde sich der Schadensersatzanspruch auch nur nach den durchschnittlichen Kosten des Internetanschlusses abzüglich des Gewinns für den Provider richten. Da ein durchschnittlicher Internetanschluss inkl. Festnetzflatrate den Verbraucher etwa 30 bis 40 Euro pro Monat kostet, inkl. des Gewinns für den Provider, dürfte der Schadensersatz aber wesentlich geringer ausfallen als gefordert.



Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung



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