Bereits im März setzte sich das Kartellamt in Sachen Bankautomatengebühren mit mehr als 280 Banken wegen dem Verdacht der Wettbewerbsbeschränkung, verbotener Diskriminierung und dem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung in Verbindung, weil institutsfremde Nutzer von Bankautomaten teilweise bis zu 10 € Gebühren pro Bargeldabhebung bezahlen.
